Spielregeln
Krankheit, Absenzen
- Melden Sie Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn (zwischen 7.30 und 7.50 Uhr) ab, wenn es krank ist: 071 244 80 61. Wir sind verpflichtet, uns nach dem Aufenthalt des Kindes zu erkundigen, wenn es nicht zur Schule kommt.
- Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht gewährt.
- Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular mindestens zwei Wochen im voraus schriftlich einzureichen (via Lehrkraft an die Schulleitung).
- Dispens: bei schriftlicher Mitteilung an die Lehrkraft 2 Tage im
Voraus, können Eltern ihr Kind 2 Halbtage (pro Schuljahr) vom Unterricht freistellen.
Kompetenzenweg
Nehmen Sie bei Unklarheiten oder bei aufkommenden Schwierigkeiten immer zuerst mit der Lehrkraft Ihres Kindes Kontakt auf.
- Wenn nach einem Gespräch Eltern - Lehrkraft Differenzen bestehen, kann die Schulleitung eingeschaltet werden.
- Weiterhin ungelöste Probleme gelangen erst in dritter Instanz an
das Schulamt der Stadt St.Gallen.
Versicherung
Bei Unfällen auf dem Schulweg oder während der Schule (auch in Lagern) muss die private Unfallversicherung (bzw. Krankenkasse) die Kosten begleichen.